Am 5. November hat der Bundestag dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ der Bundesregierung mehrheitlich zugestimmt. Der eigentlich für Mai 2021 geplante EU-weite Zensus wird damit erst im Mai 2022 stattfinden, die erforderlichen Datenzuführungen dem neuen Stichtag – 15. Mai 2022 – angepasst.
Als einen Grund für die Verschiebung führt die Bundesregierung den Personalmangel in den Statistischen Landesämtern an, pandemiebedingt hätten eigentlich mit den Zensusvorbereitungen befasste Kräfte die Gesundheitsämter unterstützen müssen.
Zudem seien die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung nach § 10 ZensG 2021 weit umfassender als beim Zensus 2011. Der VDIV Deutschland hatte sich schon seit Längerem nachdrücklich für einen späteren Termin eingesetzt, weil die notwendigen Vorbereitungen vor dem Hintergrund der Pandemie nicht zu treffen waren (» der VDIV berichtete).
Die alle zehn Jahre durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen setzen Vorgaben der Europäischen Union um. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation übermitteln.